Schuldnerberatung Emmerich
Die Schuldnerberatung Emmerich hilft Ihnen schnell u. zuverlässig bei Ihrer Entschuldung!
Selbständige, Firmen oder Privatleuten werden von mir immer persönlich beraten.

Jürgen Will berät auch Sie sofort und persönlich, in der Zeit: Mo-Do. 9:00 - 17:30 + Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
Rufen Sie mich an:
028527030352
(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
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Wichtig ist, dass wir uns persönlich kennen lernen und in einem Vis a Vis Gespräch über Ihre Sorgen und Probleme direkt unterhalten können. Es gibt viele Berater in ganz Deutschland die Ihre Kunden nur über das Telefon beraten und schriftlich verkehren, das ist nicht meine Vorstellung von einer guten und fachlich kompetenten Beratung.
Lassen Sie die Sorgen und Probleme mit Ihren Schulden bei uns, die CbA Insolvenz - & Schuldnerberatung hilft Ihnen professionell, schnell und zuverlässig bei Ihrer Entschuldung. Wir setzen unser ganzes Fachwissen seit 2004 für Sie, unsere Kunden ein und nicht für die Gläubiger. Unsere Stärke ist es, für schwierige und vermeintlich ausweglose Situationen, einen machbaren Weg raus aus der Verschuldung zu finden.
Die Schuldnerberatung Emmerich arbeitet für den Raum Emmerich, hat sich darauf spezialisiert verschuldeten Privatleuten, Selbständigen und Firmen bis zur Schuldenbefreiung zu helfen! Wir arbeiten ausschließlich für Sie, den Schuldner, und nicht für die Gläubiger. Unser Engagement und unsere Unterstützung bei Ihrer Verschuldung gelten allein Ihnen, als Auftraggeber.
Haben Sie schon von der Möglichkeit gehört seine Schulden innerhalb 3 Jahren los zu werden? Lassen Sie sich von mir beraten!
Eine besondere Spezialität ist die Hilfe und Abwicklung mit Immobilien - Problemen.
Es gibt sogar die Möglichkeit, unter bestimmten Vorraussetzungen, eine Immobilie zu behalten trotz Insolvenz.
Machen Sie einen unverbindlichen Termin und lassen sich beraten.
Wir helfen Ihnen wirkungsvoll und schnell! siehe zufriedene Kunden berichten
Die persönliche Erstberatung ist für Privatpersonen bei der Schuldnerberatung Emmerich kostenlos!
Ruf: 02852 7030352
oder
per Anfrageformular Schuldnerberatung Emmerich
Unser Fachwissen und langjährige Erfahrung für Ihre Entschuldung
Sie erhalten bei uns auch kurzfristig einen Termin.
Wir erstellen für Sie eine betriebswirtschaftliche Analyse und erledigen für Sie die vielen administrativen Aufgaben, die mit der Bearbeitung bei der Verschuldung notwendig sind.
Die Besprechungen finden in neutralem Rahmen statt!
Keiner erkennt welchen Anlass Ihr Besuch bei uns hat!
Bei uns erhalten Sie einen schnellen Ersttermin!
Rufen Sie mich an:
Büro Leichlingen (Rhld.)
02175 8849800
oder
Büro Hamminkeln
028527030352 am Niederrhein
(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
Die persönliche Erstberatung für Privatpersonen ohne Schulden aus Selbständigkeit kostet 30 € für 1/2 Stunde.
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Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:
- Professionelle betriebswirtschaftliche Bearbeitung Bundesweit
- Komplette Datenerfassung mit EDV-Auswertung
- Umfangreiche schriftliche betriebswirtschaftliche Analyse, perfekt vorbereitet für die weitere Bearbeitung durch den Anwalt
- Status quo des Haushalts oder der Firma, Gläubigerverzeichnis mit
Schuldenaufstellung und Zinsberechnung, Tilgungssplan, - Erstellung und Bearbeitung der notwendigen Dokumente auf Weisung des Rechtsanwaltes für den außergerichtlichen Vergleich und für das Gericht
Die Rechtsberatung (durch unseren kooperierenden Fachanwalt)
- Auswahl des Rechtsanwalts
- Bewertung Ihrer finanziellen Lage durch den Anwalt
- Privater Vergleichsversuch, wie vom Gesetz gefordert
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht
- Beistand bei gerichtlichen Nachfragen u. Problemen
• Die erforderliche Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch die diversen Fachanwälte, die auch zu unseren Auftraggebern zählen
Unser Bestreben ist es, Menschen zu helfen die durch Verlust des Jobs, des eigenen Gewerbes, Scheidung, Krankheit usw. zahlungsunfähig sind oder für die die Gefahr besteht, es zu werden.
Auch bei ehemaligen GmbH - Geschäftsführern kann es eine Lösung geben.
Fast jeder Job ist durch Lohn- / Gehalts- pfändungen gefährdet.
Wenn Zwangsvollstreckungen drohen beginnt sehr oft der Kreislauf in die Schuldenfalle.
Zahlungsprobleme nur vertagen und Raten da und dort entrichten, hilft Ihnen nicht wirklich auf Dauer!
Ein Vergleich mit Ihren Gläubigern oder die Entschuldung, kann für den redlichen Schuldner eine Möglichkeit zu seinem finanziellen Neuanfang sein.
Sie müssen bei einer Entschuldung maximal nur 6 Jahre (wenn Sie nichts unternehmen 30 Jahre) an das Gericht die vorgegebene Tilgungsrate bezahlen, dann werden Ihnen, dem redlichen Schuldner, nach Ablauf von maximal 72 Monaten die restlichen Schulden erlassen!
Selbst Mehrarbeit lohnt sich für Sie jetzt auch wieder!
Bei Gehaltserhöhungen wird z.B. nur ein entsprechend gestaffelter Anteil einbehalten!
Wichtig zu wissen ist, dass die Schuldenhöhe keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Tilgungsrate hat!
Also es ist egal wie hoch Ihre Schulden sind, Sie bezahlen nur den vom Gericht festgelegten Satz an den Treuhänder, der sich nur nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation richtet.
Von diesem festgelegten Satz werden alle Gläubiger bedient!
Weiter sollte man folgendes wissen:
- Sie haften nur für Ihre Schulden! Nicht die von einem (Ehe-) Partner, soweit Sie nicht mit unterschrieben haben.
- Ein bescheidener PKW kann zur Erwerbstätigkeit behalten werden!
- Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit haben und diese ohne weitere Schulden erfolgreich weiter führen könnten, gibt es auch dort eine Lösung!
- Mit dem Eröffnungsbeschluss kommt kein Gerichtsvollzieher mehr.